Alle Spielplatzbetreiber müssen sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit von Spielgeräten gewährleistet ist. Daher muss eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach DIN EN 1176 durchgeführt werden. Die Pflege und Wartung von Spielplatzgeräten ist in der DIN EN 1176, Teil 7 festgelegt. Diese Norm gilt für Spielplatzgeräte, die für eine einzelne oder auch gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind.
(m/w/d)
Ein Hersteller gibt in seiner Bedienungs- oder Betriebsanleitung den Betreiber*innen von Spielgeräten die entsprechenden Mindest-Prüfintervalle vor. Ein mit dem sog. „GS-Zeichen“ versehenes Spielgerät muss vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen (das ist sowohl der Verkauf in der als auch der Import in die EU) zunächst in einer Baumusterprüfung entweder selbst oder durch eine anerkannte Prüfstelle die Übereinstimmung mit den in der Norm DIN EN 1176 geforderten Sicherheitsaspekten bestätigen. Die DIN EN 1176 ist eine Sicherheitsnorm im Sinne des Produktsicherheitsgesetz ProdSG!
Betreiber*innen müssen sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit eines Spielgerätes gewährleistet ist.
Kinder und Eltern dürfen auf die Verkehrssicherheit von Geräten und Spielplätzen vertrauen! (BGH, BADK-Information 1989, S. 22).
In der Norm wird der Aufbau eines Sicherheits-Management-Systems gefordert!
Mindestens einmal pro Woche sollte eine visuelle Prüfung seitens Betreiber*innen durchgeführt werden; jedoch können bei sehr starker Nutzung auch kürzere Prüfungsintervalle notwendig sein.
Alle drei Monate muss eine sogenannte „operative Inspektion“ durch eine befähigte Person („Sachkundige/r“) durchgeführt werden.
Wir von epu Arbeitssicherheit GmbH führen die regelmäßige visuelle und die vierteljährlichen Inspektionen nach DIN EN 1176 von Spielplätzen und Spielplatzgeräten in und für Kommunen, Schulen, Kindergärten sowie in öffentlich zugänglichen Anlagen durch.
Dazu erstellen wir dann einen Einzelbericht einer Inspektion über jeden geprüften Spielplatz oder
Spielgeräte mit Fotodokumentation auf der Grundlage der Herstellervorgaben, des HU-Berichtes bzw.
des vorangegangenen QU-Berichtes. Eine Mängelbeseitigung muss im Anschluss durch
Betreiber*innen erfolgen.
Diese Inspektionsdokumentation nach DIN EN 1176 dient als Nachweis, dass eine
Spielplatzbetreiber*in (Kita, Kindergarten, Kommunen, Autobahnraststätten, u. v. m.) der
Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist – ein wichtiger Baustein im Sicherheitsmanagement und
im Arbeitsschutz.
Weitere Prüfpflichten werden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(„Berufsgenossenschaft“) auferlegt. Diese findet man beispielsweise in der DGUV-Informationen 202-
022 – Außenspielplätze und Spielplatzgeräte.
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