Warum ist sie wichtig und wer bezahlt sie? Beim Thema Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung gibt es immer wieder lebhafte Diskussionen, ob der Arbeitgeber die Arbeitskleidung zur Verfügung stellen muss oder nicht. Eine Antwort auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Arbeitsschutzkleidung liefert dieser Beitrag.
Zur Arbeitsschutzkleidung gehören spezielle Kleidungsstücke, die je nach Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen. Teile der Arbeitsschutzkleidung sind bspw.:
Diese Kleidungsstücke sind zusammen mit einem Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutzmaske und Schutzhelme die persönliche Schutzausrüstung. Je nach Tätigkeit und Arbeitsumfeld kann die Arbeitsschutzkleidung eine antistatische Kleidung oder eine Hitzeschutzkleidung sein.
In bestimmten Berufen und bei bestimmten Tätigkeiten in Betrieben und auf Baustellen müssen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Arbeitsschutzkleidung tragen, um sich selbst vor möglichen,
von der Tätigkeit hervorgerufenen Gefahren zu schützen. Eine hochwertige Arbeitsschutzbekleidung
kann zwar keine Unfälle verhindern, aber bei vielen Arbeitsunfällen kann die Schwere möglicher
Verletzungen reduziert und die Trägerin oder der Träger der Arbeitsschutzkleidung vor
möglichen bleibenden Unfallfolgen bewahren. In vielen Berufsbereichen ist oft das Tragen einer speziellen Schutzkleidung vorgeschrieben, bspw. in den Bereichen
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Wenn der Gesetzgeber für bestimmte Arbeiten und Arbeitsumgebungen Vorschriften hinsichtlich der Anforderungen an die Kleidung macht, dann muss das Unternehmen eine geeignete Arbeitsschutzkleidung auf dessen Kosten beschaffen und den Arbeitnehmer*innen in Deutschland zur Verfügung stellen. Ergibt eine Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit von Arbeitsschutzbekleidung, dann müssen Unternehmen ebenfalls die Arbeitsschutzbekleidung zur Verfügung stellen.
Kleidung, die von Arbeitnehmer*innen beispielsweise für die Arbeit im Büro weitestgehend selbst gewählt und auch in der Freizeit getragen werden kann, muss nicht zur Verfügung gestellt werden. Verlangt ein Unternehmen jedoch das Tragen einer Uniform, zum Beispiel bei Wach- und Sicherheitsdiensten, oder einer Arbeitskleidung, die Arbeitnehmer*innen als Mitarbeitende des Unternehmens ausweist, dann sollte das Unternehmen für entsprechende Bekleidung sorgen. Unternehmen müssen sogar auf das Tragen von Arbeitsschutzbekleidung bestehen und die Einhaltung dieser Forderung überwachen und durchsetzen.
Als Arbeitskleidung wird im allgemeinen Kleidung bezeichnet, zum Schutz der privaten Kleidung,
anstelle oder zur Ergänzung der privaten Kleidung während der Arbeit getragen wird. Diese
Kleidung hat keine spezifische Schutzfunktion. Ein weiterer großer Bereich der Arbeitsbekleidung
ist die sogenannte Berufsbekleidung. Sie wird auch als Dienst-, Standes- oder Berufskleidung
bezeichnet. Beispielsweise die Uniformen bei der Polizei und Bundeswehr. Auch diese Kleidung hat meist
keine spezifische Schutzfunktion.
Arbeitsschutzbekleidung ist dagegen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung (PSA) und beugt potentiellen Gefahren vor. Arbeitsschutzbekleidung soll beispielsweise thermische Belastungen (Lichtbogenschutzkleidung, Hitzeschutzkleidung) verhindern, Schnittverletzungen
vermeiden (Schnittschutzhandschuhe) oder schwere Kopfverletzungen (Schutzhelme) ausschließen.
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