Arbeitskleidung für Erkelenz, Aachen & NRW

Warum ist sie wichtig und wer bezahlt sie? Beim Thema Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung gibt es immer wieder lebhafte Diskussionen, ob der Arbeitgeber die Arbeitskleidung zur Verfügung stellen muss oder nicht. Eine Antwort auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Arbeitsschutzkleidung liefert dieser Beitrag.

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Was ist Arbeitsschutzkleidung?

Zur Arbeitsschutzkleidung gehören spezielle Kleidungsstücke, die je nach Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen. Teile der Arbeitskleidung sind:

Diese Kleidungsstücke sind zusammen mit einem Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutzmaske und Schutzhelme die persönliche Schutzausrüstung. Je nach Tätigkeit und Arbeitsumfeld kann die Arbeitsschutzkleidung eine antistatische Kleidung oder eine Hitzeschutzkleidung sein.

Warum braucht man Arbeitsschutzbekleidung?

In bestimmten Berufen und bei bestimmten Tätigkeiten in Erkelenz, Aachen & NRW müssen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Arbeitsschutzkleidung tragen, um sich selbst vor möglichen,
von der Tätigkeit hervorgerufenen gefahren zu schützen. Eine hochwertige Arbeitsschutzbekleidung
kann zwar keine Unfälle verhindern aber bei vielen Arbeitsunfällen kann die schwere möglicher
Verletzungen drastisch reduziert und die Trägerin oder der Träger der Arbeitsschutzkleidung vor
möglichen bleibenden Unfallfolgen bewahren. In den folgenden Bereichen und Berufen wird von den Berufsgenossenschaften oft das Tragen einer speziellen Schutzkleidung vorgeschrieben:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitskleidung zu stellen?

Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Wenn der Gesetzgeber für bestimmte Arbeiten und Arbeitsumgebungen Vorschriften hinsichtlich der Anforderungen an die Kleidung macht, dann muss der Arbeitgeber eine geeignete Arbeitsschutzkleidung auf seine Kosten beschaffen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Erkelenz, Aachen & NRW zur Verfügung stellen.
Kleidung, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beispielsweise für die Arbeit im Büro weitestgehend selbst gewählt und auch in der Freizeit getragen werden kann, muss der Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellen. Verlangt der Arbeitnehmer jedoch das Tragen einer Uniform zum Beispiel bei der Polizei, Wachdiensten oder der Bundeswehr oder eine Arbeitskleidung, die Arbeitnehmer als Mitarbeiter des Unternehmens ausweisen, dann ist die Lage nicht ganz eindeutig.

Einige Arbeitnehmer verlangen in diesen Fällen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest einen Teil der Kosten für die Arbeitskleidung selbst tragen. Andere Arbeitnehmer stellen spezielle auf das Unternehmen in Erkelenz, Aachen & NRW abgestimmte Arbeitskleidung grundsätzlich kostenlos zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung?

Als Arbeitskleidung wird im allgemeinen Kleidung bezeichnet, zum Schutz der privaten Kleidung,
anstelle oder zur Ergänzung der privaten Kleidung während der Arbeit getragen wird. Diese
Kleidung hat keine spezifische Schutzfunktion. Ein weiterer großer Bereich der Arbeitsbekleidung
ist die sogenannte Berufsbekleidung. Sie wird auch als Dienst-m Standes- oder Berufskleidung
bezeichnet. Beispielsweise die Uniformen bei der Polizei und Bundeswehr. Auch diese Kleidung hat
keine spezifische Schutzfunktion. Bei diesen Arten der Arbeitskleidung kann der Arbeitgeber frei
entscheiden, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Kleidung tragen sollen oder nicht.
Arbeitsschutzbekleidung ist dagegen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung und beugt möglichen Gefahren vor. Arbeitsschutzbekleidung soll beispielsweise
thermische Belastungen (Hitzeschutzkleidung) reduzieren, mechanische Verletzungen oder Infektionen
verhindern.

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